10.03.2009 - CDA Münster setzt mit Antrag zum Kindergeld für SGB II und SGB XII Empfänger ein Zeichen gegen deren allgemeine Diskriminierung

Mit einem eindeutigen Antrag zum CDA Landesparteitag hat die CDA Münster ein Gegensignal gegen die Vorverurteilung von Alg II Empfängern und deren Kinder gesetzt, betont der stellv. CDA-Kreisvorsitzende Peter Frings.

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In dem Antrag geht es vor allem darum, dass die Eltern von Kindern, die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind, die beschlossene Kindergelderhöhung wirklich erhalten. Zur Zeit wird das Kindergeld als Einkommen gewertet und somit mit der Höhe der Leistungen verrechnet. Es kommt faktisch bei den Eltern kein erhöhter Betrag an, da die Leistungen um die Höhe des Kindergeldes gekürzt werden.

Mit dem Antrag setzt die CDA Münster auch ein Zeichen gegen die Äußerungen des JU Bundesvorsitzenden Mißfelder. Es ist uns ein großes Bedürfnis, die Parteifreunde zu unterstützen, die bürgerschaftliches Engagement in die Unterstützung von Kindern dieser Eltern setzen, so Frings.