Was man nicht sieht, darf man nicht übersehen
Diabetes, Depression, Long Covid, eine Hörbehinderung: Viele Beeinträchtigungen sieht man niemandem an. Am 20. Oktober macht ein Aktionstag darauf aufmerksam. Für uns als CDA geht es dabei vor allem um den Arbeitsplatz. Und dort passiert gerade etwas Wichtiges: Bis zum 30. November werden in den Betrieben die Schwerbehindertenvertretungen gewählt.
„Du siehst doch gesund aus“
Diesen Satz hören viele Menschen, deren Beeinträchtigung man von außen nicht erkennt. Gemeint ist er oft freundlich. Bei den Betroffenen kommt er aber häufig so an: Du musst erst beweisen, dass es dir nicht gut geht.
Den Aktionstag am 20. Oktober hat der Verein „gemeinsam zusammen“ mit seiner Initiative „Stille Stunde“ angestoßen. Inzwischen greifen ihn Städte, Verbände und auch die CDA Deutschlands auf. Gemeint sind zum Beispiel chronische Krankheiten wie Diabetes, Rheuma oder Multiple Sklerose, psychische Erkrankungen, Epilepsie, Autismus, ADHS, Long Covid, Migräne oder Hör- und Sehbeeinträchtigungen.
Behinderung entsteht meist im Laufe des Lebens
Wie nah das Thema an jedem von uns ist, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts: Ende 2025 lebten in Deutschland knapp 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind 9,4 Prozent der Bevölkerung. Gut 91 Prozent der schweren Behinderungen sind durch eine Krankheit entstanden. Angeboren sind nur rund 3 Prozent. Die allermeisten Betroffenen sind also irgendwann im Leben krank geworden, oft mitten im Berufsleben. Und vielen sieht man es nicht an.
Am Arbeitsplatz entscheidet sich viel
Wer eine nicht sichtbare Beeinträchtigung hat, steht im Job oft vor der Frage: Sage ich etwas oder nicht? Wer schweigt, muss Pausen, Arzttermine oder ein anderes Tempo erklären, ohne den Grund zu nennen. Wer offen spricht, hat Sorge, abgestempelt zu werden.
Hier hilft die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV. Sie berät vertraulich, unterstützt bei Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder auf Gleichstellung und achtet darauf, dass Arbeitsplätze angepasst werden.
Vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 werden die Schwerbehindertenvertretungen bundesweit neu gewählt. Eine SBV gibt es überall dort, wo mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigt sind. Wählen dürfen alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten, egal wie viele Stunden sie arbeiten oder wie lange sie schon im Betrieb sind. Das Bundesarbeitsministerium, der Bundesbehindertenbeauftragte und der DGB haben Ende September gemeinsam zur Teilnahme aufgerufen. Wir schließen uns an: Geht wählen. Und wer Lust hat, sich für Kolleginnen und Kollegen einzusetzen, sollte über eine eigene Kandidatur nachdenken.
Was in NRW passiert
NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann hat es im September auf der Messe Rehacare in Düsseldorf klar gesagt: „Nach wie vor wird die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung unterschätzt.“ Das Land fördert seit 2008 mit dem Programm „Integration unternehmen!“ Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Schon 2018 stand rund ein Drittel aller Inklusionsbetriebe in Deutschland in NRW.
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung, Claudia Middendorf, wendet sich seit Jahren gegen die Stigmatisierung psychisch erkrankter Menschen. Psychische Erkrankung mit Gefährlichkeit gleichzusetzen, hält sie für falsch. Wer Angst vor Stempeln haben muss, sucht sich keine Hilfe. Im November 2025 hatte sie die Werkstatträte aus ganz NRW in die Stadthalle Hiltrup eingeladen. Es ging um faire Entgelte, Mitbestimmung und bessere Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Und in Münster?
Bei Arbeitgebern in Münster mit mindestens 20 Arbeitsplätzen waren zuletzt rund 7.900 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigt. Gleichzeitig sind in der Stadt jedes Jahr rund 600 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, etwa 7 Prozent aller Arbeitslosen. Die Stadt hat eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung, und der Rat hat eine eigene Kommission zur Förderung der Inklusion eingesetzt.
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales bleiben wir an dem Thema dran. Unser Maßstab: Wer arbeiten kann und will, soll in Münster auch die Chance dazu bekommen. Ob man die Beeinträchtigung sieht oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.
Was jede und jeder tun kann
Zuhören, bevor man urteilt. Nicht nach der Diagnose fragen, sondern danach, was hilft. Und im eigenen Betrieb die SBV-Wahl unterstützen.
Unser kurzes Video zum Aktionstag findet ihr auf unseren Kanälen: cda-muenster.de/social
Quellen