Wenn Herkunft mehr zählt als Leistung: Warum uns die Erbschaftsteuer etwas angeht
Zwei Menschen verdienen gleich viel, arbeiten gleich hart und sparen gleich viel. Nur einer von beiden kann sich eine Wohnung kaufen, weil ein Erbe das Eigenkapital liefert. An diesem Bild setzt ein Papier an, das unser Münsteraner Bundestagsabgeordneter Stefan Nacke Anfang Oktober vorgelegt hat. Bei der CDA-Landestagung in Leverkusen hat Dennis Radtke es ausdrücklich verteidigt.
Worum es geht
Anfang Oktober haben Dr. Stefan Nacke und Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand für Finanzen und Recht beim Deutschen Caritasverband, gemeinsam den Text „Leistung muss mehr zählen als Herkunft – für eine gerechtere Erbschaftsteuer“ veröffentlicht.
Stefan Nacke vertritt Münster im Bundestag, führt die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion und ist stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA. Die Debatte, die er angestoßen hat, betrifft uns also unmittelbar.
Die Autoren erkennen ausdrücklich an, dass es verantwortlich ist, den eigenen Kindern etwas hinterlassen zu wollen, und dass darin ein Antrieb zum Arbeiten, Sparen und Gründen liegt. Ihr Kernsatz lautet aber: „Die Leistung des Erblassers ist nicht die Leistung des Erben.“ Wer bei Löhnen erwartet, dass starke Schultern mehr tragen, kann bei sehr großen Erbschaften nicht das Gegenteil hinnehmen. Begründet wird das christlich-sozial: Eigentum ist schützenswert, weil es Freiheit ermöglicht. Gerade deshalb darf Eigentumspolitik nicht nur denen dienen, die schon besitzen.
Was in der Debatte oft untergeht
Um den Handwerksbetrieb oder das Haus der Eltern geht es in dem Papier ausdrücklich nicht. Kleine Familienbetriebe und das Eigenheim sollen von einer Reform ausgenommen bleiben. Außerdem zahlt die Erbschaftsteuer nicht das Unternehmen, sondern der Erbe. Schützen will das Papier deshalb die Fortführung des Betriebs, nicht die steuerfreie Übertragung großer Vermögen.
Genau hier hat Dennis Radtke in Leverkusen angesetzt. Viele Kritiker, so sein Vorwurf, hätten nur die Überschrift gelesen und sofort den Untergang des Mittelstands ausgerufen.
Die Zahl, über die alle reden
Radtke nannte in seiner Rede 34 Fälle, in denen im vergangenen Jahr zusammen 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen wurden. Die Zahl stammt aus der amtlichen Statistik. Das Statistische Bundesamt weist für das Erlassjahr 2025 genau 34 Fälle aus, in denen nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung rund 3,70 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer erlassen wurden.
Zur Einordnung: Sechs dieser Fälle sind Erbschaften, 28 sind Schenkungen. Das Erlassjahr ist nicht unbedingt das Jahr der Übertragung. Und die Verschonungsbedarfsprüfung greift erst ab einem Erwerb von 26 Millionen Euro. Es geht also um die ganz großen Vermögen.
Widerspruch aus Münster
Die IHK Nord Westfalen hält dagegen. Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel dreht Nackes Satz um: „Leistung muss sich für Unternehmen auch über Generationen hinweg lohnen.“ Viele Familienunternehmen hätten ihr Vermögen über Generationen selbst erarbeitet. Die IHK will die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen erhalten, mit Blick auf Investitionen, Liquidität und Arbeitsplätze.
Diesen Einwand muss man ernst nehmen. Die Frage ist, ob er für den Maschinenbauer mit 150 Beschäftigten genauso trägt wie für eine Übertragung jenseits der 26-Millionen-Grenze.
Auch in der CDA werden unterschiedliche Akzente gesetzt. Dennis Radtke betonte gegenüber der Rheinischen Post, ihm gehe es nicht um höhere Steuersätze. Er will Schlupflöcher schließen und das geltende Recht konsequent anwenden: „Eine geschuldete Steuer muss am Ende auch bezahlt werden.“
Wie es weitergeht
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober in zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer verhandelt, unter anderem zur Verschonung von Betriebsvermögen. Mit Entscheidungen wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Für uns in Münster heißt das: Ein Abgeordneter von hier hat die Debatte angestoßen, die IHK von hier widerspricht. Wir bleiben an dem Thema dran und diskutieren es gerne mit euch.