CDA Münster: Kindergeld gerecht ausgestalten

Thema | 11.10.2008

Kinder von Alg II und Sozialhilfebeziehern müssen teilhaben können

Der CDA Kreisverband Münster stellt an den CDA Landesvorstand NRW den Antrag, im Zusammenhang mit der geplanten Kindergeldanhebung für eine nachhaltige Veränderung der derzeitigen Rechtslage zu votieren.
Ein entsprechender Initiativantrag soll an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung gerichtet werden.
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Begründung:

In den letzten Monaten wird immer wieder über die steigende Kinderarmut in unserem Lande gesprochen. Von allen Seiten wird dieser Umstand beklagt.
Um Kindern hier zu helfen – aber auch um kinderreiche Familien zu stärken - , wird von der Bundesfamilienministerin eine Kindergelderhöhung angekündigt.
Dieser Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade kinderreiche Familien haben unter dem Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise besonders zu leiden.

Allerdings wird bei einer Kindergelderhöhung eine Gruppe von Kindern nicht erreicht:
Die Kinder deren Eltern im Leistungsbezug nach SGB-II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder SGB-XII (Sozialhilfe) stehen!
Beide Gesetze sehen bis heute vor, dass das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet wird.
Eine Kindergelderhöhung ohne eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass letztlich nur eine Umbuchung eines bestimmten Geldbetrages erfolgen wird. Die betroffenen Eltern und ihre Kinder sehen nur in den Leistungsbescheiden, dass sie mehr Kindergeld bekommen, aber im Ergebnis haben sie nicht mehr Geldmittel zur Verfügung.

Nur durch eine Gesetzesänderung kann hier wirklich Abhilfe geschaffen werden.
Gerade auch vor dem Hintergrund der Armutsdiskussion ist es zwingend, hier Abhilfe zu schaffen. Sonst könnte der Vorwurf erhoben werden, dass die CDU/CSU nur etwas für „Reiche“ tut und wirklich Bedürftige in ihrer Situation alleine lässt.

Die Bundesregierung soll prüfen, ob man den Eltern das erhöhte Kindergeld direkt zukommen lässt oder etwa über andere Regelungen (z.B. kostenloses Mittagessen in Tageseinrichtungen oder Schulen) den Kindern der betroffenen Eltern hilft.